Baumfällung

Baumfällungen & Sturmschadenbeseitigung
Baumfällung · 31. Mai 2026
Der Lohnbetrieb Geppert ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für fachgerechte Baumfällungen, Gefahrenbaumfällungen sowie die Beseitigung von Sturmholz und Totholz. Unsere Leistungen ✅ Baumfällungen aller Art ✅ Gefahrenbaumfällungen ✅ Beseitigung von Sturmschäden ✅ Entfernung abgebrochener Äste ✅ Räumung von Sturmholz und Totholz ✅ Spezialfällungen auf schwierigem Gelände Moderne Technik für sichere Arbeiten ✔ Hubsteiger ✔ Windenunterstützung ✔ Bagger mit Greifer-Säge ✔ Motormanuell

 Gefahrenbaumfällungen sind auch in der Schonzeit möglich
Baumfällung · 15. April 2026
Wann sind Baumfällungen in der Schonzeit erlaubt? Auch während der Schonzeit sind Baumfällungen möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht oder eine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden muss. Typische Gründe für eine erlaubte Baumfällung sind: -Gefahrenbäume mit Bruch- oder Umsturzrisiko - Akute Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachwerte -Totholz oder abgestorbene Bäume, die eine Gefahr darstellen -Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen oder Grundstücken.

Bundesnaturschutzgesetz – Frist bis 28. Februar
Baumfällung · 28. Januar 2026
Nur noch bis zum 28. Februar erlaubt! Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG) sind Baumfällungen sowie starke Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und Gehölzen nur noch bis zum 28. Februar erlaubt. Ab dem 1. März beginnt die gesetzlich geschützte Brut- und Setzzeit der Vögel. Bis Ende Februar erlaubt: ✅Baumfällungen - Gefahrenbaumfällung ✅Knickpflege - auf den stock setzen ✅Weidenpflege - Kopfweiden schneiden ✅Lichtraumprofilschnitt - Heckenschnitt

https://www.lohnbetrieb-geppert.de/forstwirtschaft/baumfälllungen
Baumfällung · 01. Dezember 2025
Baumfällung & Baumpflege – Sicher. Fachgerecht. Zuverlässig. Wir bieten professionelle Baumfällungen, Baumpflege, Obstbaumschnitt und Forstarbeiten – individuell, sicher und nach naturschutzrechtlichen Vorgaben. Unsere Leistungen: ✔ Gefahrenbaum- & Einzelbaumfällung ✔ Baumpflege, Kronenpflege & Kronenkürzungen ✔ Äste entfernen & Sturmschäden beseitigen ✔ Obstbaumschnitt, Weiden- & Kopfweidenpflege ✔ Knickpflege („auf den Stock setzen“) ✔ Durchforstung & Holzernte … und vieles mehr!

Baumfällungen jeglicher Art
Baumfällung · 31. Oktober 2024
Wir bieten fachgerechte Baumfällungen jeglicher Art an. • Einzelbaum • Gefahrenbaumfällung • Baumreihen • Spezialfällungen auf schwierigem Gelände Bei der Durchführung arbeiten wir individuell mit einem  Hub – Steiger,  Windenunterstützung,  Bagger mit Greifer-Säge,  oder motormanuell. Das anfallende Holz und Strauchwerk wird von uns abgefahren und entsorgt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 29. Februar Bäume gefällt werden.

Bundesnaturschutzgesetz
Baumfällung · 01. Oktober 2024
Ab heute, dem 1. Oktober, dürfen wir wir wieder Baumfällungen, Lichtraumprofilschnitt Heckenschnitt und Knickpflege durchführen.👍🌳😃 Nachdem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden. Zum Schutz der Pflanzen und Tiere, vor allem zum Vogelschutz. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses.

Gefahrenbaumfällung
Baumfällung · 02. Juli 2024
Gefahrenbaumfällung mit einem Hubsteiger