Gefahrenbaumfällung
Von Bäumen kann auch eine Gefahr ausgehen – und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr gesund oder beschädigt sind.
Die häufigste externe Ursache sind Sturmschäden. Diese können vom partiellen Stammbruch bis hin zur vollständigen Entwurzelung reichen. Außerdem können Krankheiten und Pilze Fäulnis verursachen und den Baum somit standunsicher machen. Nicht zuletzt kann auch der Wuchs oder das Alter ein Grund für eine Gefahrenbaumfällung sein.
Es gibt verschiedene Verfahren, eine Gefahrenbaumfällung durchzuführen. Wenn der Boden fest ist und punktuell viel Gewicht auf Stützen verlagert werden kann, kann ein Hubsteiger eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt es bei jeder Baumfällung die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten und ggf. die notwendige Genehmigung für eine Fällung einzuholen. Dies gilt natürlich auch bei Gefahrenbaumfällungen. Selbst für besonders geschützte Arten kann, sogar während der Brut- und Setzzeit, eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, sofern der Baum als Gefahrenbaum bestätigt wurde.
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