Wir bieten die professionelle und fachgrechte Baumpflege an.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ist der Baum erkrankt und besteht die Gefahr das er umstürzt oder große Äste abbrechen
kann eine Sondergenehmigung beantragt werden. Wir beraten Sie gern und unverbindlich
Bäume zu fällen kann ein gefährlicher und zeitaufwändiger Prozess sein, der oft Spezialausrüstung erfordert. Eine bewährte Methode zur Optimierung dieses Prozesses ist der Einsatz von Arbeitsbühnen aus der Luft. Diese leistungsstarken Geräte ermöglichen es uns Baumpflegern sicherdie Höhe zu gelangen und jeden Teil des Baumes erreichen um präzise Schnitte durchzuführen.