Baumfällung · 15. April 2026
Wann sind Baumfällungen in der Schonzeit erlaubt?
Auch während der Schonzeit sind Baumfällungen möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht oder eine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden muss.
Typische Gründe für eine erlaubte Baumfällung sind:
-Gefahrenbäume mit Bruch- oder Umsturzrisiko
- Akute Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachwerte
-Totholz oder abgestorbene Bäume, die eine Gefahr darstellen
-Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen oder Grundstücken.