Baumfällungen

Wir bieten die professionelle Gefahrenbaumfällung, Problembaumfällung an.


Mögliche Methoden mit Windenunterstützung, Bagger  oder einem Hub - Steiger.

Das anfallende Holz und Strauchwerk wird von uns abgefahren und entsorgt.

 

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September

grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Ist der Baum erkrankt und besteht die Gefahr das er umstürzt oder große Äste abbrechen

 kann eine Sondergenehmigung beantragt werden. Wir beraten Sie gern und unverbindlich.