Bei der Durchführung arbeiten wir individuell mit einem
Hub – Steiger, Windenunterstützung, Bagger mit Greifer-Säge oder motormanuell.
Das anfallende Holz und Strauchwerk wird von uns abgefahren und entsorgt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich keine
Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von
Bäumen.
Ist der Baum erkrankt und besteht die Gefahr, dass er umstürzt oder große Äste abbrechen, kann eine Sondergenehmigung beantragt werden.
Wir beraten Sie gern und unverbindlich.